Unsere Gesellschaft altert. Im Jahr 2040 werden rund 50 % der
Bevölkerung über 50 Jahre alt sein – allerdings
mit deutlich differenzierteren Lebenslagen und Lebensstilen, als
die Senioren heute. Auf der Fachtagung des Ministeriums für
Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport und des Verbandes
der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen in Düsseldorf
haben Experten aus Wohnungswirtschaft, Sozialverbänden und
Kommunen heute über Wohnkonzepte und Förderangebote
diskutiert.
„Im Alter gilt mehr denn je: Die Lebensqualität wird entscheidend durch die Qualität der Wohnung und des direkten Wohnumfeldes bestimmt“, sagte Manfred Morgenstern, Staatssekretär im Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW. Für die Wohnungswirtschaft ergeben sich trotz regional schrumpfender Wohnungsmärkte aus dem demographischen Wandel neue Perspektiven. Notwendig sind vor allem Wohnangebote, die auch bei gesundheitlichen Einschränkungen weiter genutzt werden können und die mit Service- und Pflegeleistungen kombinierbar sind. Mit den Modernisierungs- und Wohnraumförderbestimmungen 2004 hat NRW erweiterte Förderangebote zum Wohnen und zur Pflege im Alter geschaffen:
Gruppenwohnungen für bis zu acht ältere, pflegebedürftige-
oder behinderte Menschen, die ihre Pflege oder Betreuung individuell
mit Hilfe ambulanter Dienste organisieren.
Wohnungsanlagen mit integrierten Pflegestationen, bei denen die
Anzahl der Pflegewohnplätze im Verhältnis zu den Mietwohnungen
möglichst nicht mehr als 25 % beträgt.
Modellmaßnahmen, um bestehende Wohn- und Pflegeheime an
die heutigen Wohn- und Nutzungsqualitäten baulich anzupassen.
Schon seit den 1990er Jahren gehören Standortqualität
und barrierefreies Bauen zu den Grundsätzen, denen öffentlich
geförderte Wohnungen in NRW entsprechen müssen. So müssen
sie über bequem erreichbare Grünflächen verfügen,
eine gute ÖPNV-Anbindung und wohnungsnahe Einkaufsmöglichkeiten
und Dienstleistungsangebote aufweisen. Damit erhalten auch Ältere
und Behinderte die Chance zur Teilnahme am öffentlichen Leben.
Kernelemente des barrierefreien Bauens sind unter anderem der
stufenlose Zugang von der Straße, Aufzüge, Wohnräume
ohne Schwellen und Stufen in der Wohnung und zu Balkon und Terrasse,
bodengleiche Dusche, ausreichend breite Türen und angemessene
Bewegungsflächen. Seit 1998 sind in NRW gut 49.000 öffentlich
geförderte Wohnungen barrierefrei gebaut worden.
Staatssekretär Morgenstern: „Nordrhein-Westfalen bietet
ein breit gefächertes und differenziertes Förderangebot
für unterschiedlichste Formen altengerechten Wohnens an.
Nun sind die anderen Akteure in diesem Feld, die Wohnungswirtschaft
und soziale Träger, Pflegedienste usw. gefordert, entsprechende
Kooperationen zu schließen."


